Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der JustOn Software-Applikationen
(Letzte Veränderung: 06-2022)
§1 Allgemeines
(1) Bei den nachfolgend aufgeführten Software-Applikationen, jeweils auch App genannt, handelt es sich um Erweiterungen zu Salesforce CRM, die es Salesforce-Anwendern ermöglichen, Geschäftsprozesse im Finanzbereich mit Drittsystemen zu automatisieren:
- JustOn Billing & Invoices Management
- JustOn Cash Management
- JustOn DATEV Connector
- JustOn Schufa Inquiries
(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang kann unter https://docs.juston.com eingesehen werden. Weiterhin sind unter dieser Adresse die technischen Voraussetzungen einschließlich der Anleitungen zur Installation der jeweiligen App einsehbar.
(3) Voraussetzung für die Nutzung der Apps ist, dass der Vertragspartner, nachfolgend Nutzer, über einen Salesforce-Zugang verfügt. Weiterhin muss der Nutzer, um den vollen Funktionsumfang der App nutzen zu können, Zugang zum Drittsystem bzw. den Drittsystemen haben. Für den Zugang zum Leistungsangebot der SCHUFA und/ oder der DATEV ist dabei grundsätzlich ein Vertrag/ eine Nutzungsvereinbarung mit der SCHUFA bzw. der DATEV Voraussetzung. Zur Nutzung von EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard) ist eine entsprechende Vereinbarung mit der Bank/ den Banken des Nutzers Voraussetzung.
§ 2 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen finden Anwendung für die Nutzung der Apps und auf die dafür geschlossenen Verträge einschließlich etwaiger Folgeverträge, nachfolgend Abonnements bzw. Folge-Abonnements, zwischen dem Nutzer und der JustOn GmbH, Mälzerstraße 3, 07745 Jena, Deutschland, HRB 505096 (Amtsgericht Jena), USt-IdNr. DE269657170, nachfolgend JustOn. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern JustOn diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 3 Vertragsschluss, Erwerb der App/ Registrierung als Nutzer
(1) Die Apps können über die Salesforce-Plattform unter https://appexchange.salesforce.com/ als Probe-Abonnements (Trial) installiert und mit einer Laufzeit von jeweils 30 Tagen kostenfrei genutzt werden. Will der Nutzer die App danach weiterverwenden, muss sich der Nutzer mit JustOn einen Nutzungs-/ Lizenzvertrag abschließen. JustOn wird dem Nutzer hierzu ein verbindliches Angebot übersenden. Nimmt der Nutzer dieses an, indem er es unterzeichnet an JustOn zurücksendet, kommt der Nutzungs-/ Lizenzvertrag zu den im Angebot genannten Konditionen zustande.
(2) Mit Zugang der Annahmeerklärung wird JustOn die gewählte App zur Nutzung freischalten.
(3) Die Apps sind ausschließlich zur bestimmungsgemäßen Nutzung im Rahmen der Salesforce-Plattform unter https://www.salesforce.com gedacht und können nicht in anderen Softwareumgebungen eingesetzt werden. Der Erwerb der App vermittelt dem Nutzer keinen Anspruch auf Überlassung des der App zugrunde liegenden Softwareprogramms in digitaler oder physischer Form. Selbiges gilt sowohl für den Objekt- als auch den Quellcode.
§4 Rechteeinräumung
(1) JustOn räumt dem Nutzer die zur bestimmungsgemäßen Nutzung im vereinbarten Umfang benötigten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, die App im Kontext der Salesforce-Plattform zu nutzen, insbesondere im dafür nötigen Umfang zu vervielfältigen. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht des Nutzers, die bestimmungsgemäße Nutzung der Software, Mitarbeitern und/ oder Auftragnehmern des Nutzers zu gestatten, soweit dies vom vereinbarten Nutzungsumfang umfasst ist.
(2) Im Übrigen sind die Rechte nur dem Nutzer eingeräumt und dürfen weder weiter übertragen noch Dritten, die nicht unter die in Absatz 1 genannten fallen, eingeräumt (sublizenziert) werden.
(3) Die Vervielfältigung der der App zugrunde liegenden Software im Rahmen einer anderen Plattform als Salesforce, insbesondere auf externen Datenträgern, und/ oder die Nutzung der App außerhalb der Salesforce-Plattform, ist ausdrücklich untersagt. Rein vorsorglich wird darauf verwiesen, dass die App einschließlich des ihr zugrunde liegenden Quellcodes nicht bearbeitet werden darf.
§5 Vergütung
(1) Die Nutzung der App und die damit verbundene Rechteeinräumung ist, soweit nicht im Rahmen des Nutzungs-/ Lizenzvertrags abweichend geregelt, monatlich zu vergüten. Die Vergütung (Nutzungs- und/ oder Lizenzgebühr) ist spätestens zum 3. Werktag des jeweiligen Monats fällig. JustOn wird hierzu gesondert Rechnung legen.
(2) Die Höhe der Vergütung hängt in der Regel von folgenden und ggf. weiteren Parametern ab:
- Anzahl der Anwender der App,
- Anzahl der Geschäftseinheiten innerhalb einer Kundenorganisation und
- Anzahl der Transaktionen pro Monat, wie zum Beispiel der Anzahl der Rechnungen, sowie
- ggf. Laufzeit des Abonnements.
§6 Datensicherheit/ Datenschutz
(1) Der Nutzer ist für sämtliche von ihm bzw. mit Hilfe der App generierten und/ oder erzeugten und/ oder verarbeiteten Daten, einschließlich personenbezogener Daten, ausschließlich verantwortlich. JustOn hat keinen Zugriff auf die App und/ oder die darunter verarbeiteten Daten.
(2) Hinsichtlich der im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten gilt:
Personenbezogene Daten des Nutzers einschließlich der Anwender werden, soweit diese für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, ausschließlich zur Abwicklung des App-Abonnements verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung solcher personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung von JustOn-Angeboten erfolgt nicht.
§7 Gewährleistung/ Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln nach deutschem Recht. Mängelbeseitigungen sowie durch Änderung der Rechtslage bedingte Softwareanpassungen wird JustOn in unregelmäßigen Abständen und nach eigenem Ermessen zur Installation über https://appexchange.salesforce.com/ zur Verfügung stellen.
(2) JustOn haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet JustOn für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Abonnements überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet JustOn jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. JustOn haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§8 Kündigung
(1) Das Abonnement wird für die Dauer von 12 Monaten zu den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Konditionen verlängert, wenn nicht eine der Vertragsparteien das Abonnement mit einer Frist von sechzig Tagen zum Ablauf des Abonnements kündigt.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. JustOn steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung unter anderem zu, wenn der Nutzer mit mehr als zwei Nutzungs-/ Lizenzzahlungen in Verzug gerät.
§9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Bedingungen ist der Geschäftssitz von JustOn.