Ab dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen im B2B-Bereich. Diese Seite fasst für Sie die gesetzlichen Grundlagen zusammen.
Was legt die E-Rechnungsverordnung fest?
Europäische Richtlinien für E-Rechnungsformate
Wachstumschancengesetz verpflichtet zur E-Rechnung
Welche Übergangsregeln gelten im Austausch von E-Rechnungen?
Welche Vorteile bringt die E-Rechnungspflicht?
Wie schaffen Unternehmen die Voraussetzung für den Austausch von E-Rechnungen?
Im November 2020 wurde die E-Rechnungsverordnung und Deutschland und Europa verabschiedet. Dieses Gesetz verpflichtet öffentliche Einrichtungen in der Europäischen Union, elektronische Rechnungen zu akzeptieren und zu verarbeiten.
E-Rechnungen basieren im Gegensatz zu Papierrechnungen auf einem reinen standardisierten semantischen Datenmodell. Die E-Rechnungsordnung hat die Rechnungsformate XRechnung und ZUGFeRD zu zugelassenen Standards für die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland erklärt.
Mit der E-Rechnungsverordnung wurde die E-Rechnung deutschlandweit zur Pflicht im Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern. Laut Wachstumschancengesetz wird dieses Verfahrens ab 1. Januar 2025 auch im Bereich B2B verpflichtend sein.
Die EU-Richtlinie 2014/55/EU wurde vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) entwickelt und verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber in Europa, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Auf dieser Richtlinie basiert die Norm für elektronische Rechnungsstellung EN-16931, die europaweit die Verwendung des Datenformats XML für E-Rechnungen festlegt. Anhand dieser Norm kann jedes EU-Mitglied eine eigene Spezifikation erarbeiten.
In Deutschland wurden die beiden Rechnungsformate XRechnung und ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) als Standard definiert. Frankreich und Deutschland entwickelten das mit dem Format ZUGFeRD identische Format Factur-X.
Am 22. März 2024 stimmte der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zu. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2025 alle Rechnungen zwischen Unternehmen in Form von E-Rechnungen ausgetauscht werden.
Da diese Pflicht Unternehmen vor eine große Herausforderung stellt, sind Übergangsregeln (gemäß § 27 Abs. 39 UStG-E) für den Zeitraum von 2025 bis 2027 vorgesehen.
Trotz diesen Übergangsfristen empfehlen wir Unternehmen heute schon, ihre Finanzprozesse umzustellen. Zum einen sind sie damit sofort auf den Empfang von E-Rechnungen vorbereitet, der bereits ab dem Stichtag verpflichtend ist. Zum anderen profitieren sie langfristig von Rechtskonformität und steigernder Effizienz durch den vollständig digitalen und automatisierten Rechnungsprozess.
Die vollständige Digitalisierung des Rechnungsprozesses bedeutet für viele Unternehmen eine große Herausforderung. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber die folgenden Übergangsfristen für den Versand und den Empfang von E-Rechnungen vor.
Bis zum 1. Januar 2027 dürfen Unternehmen noch sonstige Rechnungen (Papierrechnungen, PDF, JPG) versenden, allerdings nur, wenn der Empfänger ihnen dies erlaubt. Ab diesem Datum müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro ausschließlich E-Rechnungen versenden. Kleinere Unternehmen profitieren im Jahr 2027 noch von erleichterten Bedingungen, aber auch diese sind von der Zustimmung des Rechnungsempfängers abhängig.
Der 1. Januar 2028 ist dann der Stichtag, ab dem jedes Unternehmen E-Rechnungen versenden und empfangen muss.
Die E-Rechnungspflicht sorgt zunehmend für die bundesweite Vereinheitlichung von Rechnungsformaten und verbessert die Sicherheit von Rechnungsprozessen. Unternehmen können automatisch rechtskonform abrechnen und profitieren von effizienteren Prozessen, die die vollständige Digitalisierung mit sich bringt.
Mit der E-Rechnungspflicht werden Papierrechnungen und der damit verbundene Aufwand in der Verarbeitung und Archivierung verschwinden. Ein rein datenbasierter Rechnungsprozess minimiert die Aufwände im Rechnungsein- und ausgang. E-Rechnungen lassen sich schneller erstellen, versenden, mahnen und speichern, gehen aber auch schneller ein und werden nahtlos und fehlerfrei verarbeitet.
Einheitliche E-Rechnungsformate unterstützen darüberhinaus die Internationalisierung von Unternehmen. Die zeitnahe Digitalisierung der Prozesse gewährleistet die reibungslose Beteiligung am EU-weiten und internationalen Handel.
Um der E-Rechnungspflicht zu entsprechen, müssen Sie als Unternehmen die Voraussetzungen selbst schaffen. Im ersten Schritt benötigen Unternehmen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine eindeutige elektronische Adresse (gemäß EAS). Mit diesen Angaben können Sender und Empfänger eindeutig identifiziert werde.
Im zweiten Schritt benötigen Sie eine geeignete Software, um:
Unser Produkt JustOn Billing & Invoice Management bietet Ihnen ab Januar 2025 diese Funktionen und gewährleistet die Konformität mit geltendem Gesetz und Steuerregeln.
Gern stellen wir Ihnen unsere Softwareprodukte in einer kostenlosen Webdemo vor.
Testen Sie unsere Software kostenlos und überzeugen Sie sich von Ihren Funktionen.
Nehmen Sie per E-Mail Kontakt zu uns auf. Wir beantworten all Ihre Fragen gern.